Sperrzeitverkürzung

Ein Antrag auf Sperrzeitverkürzung bei Gericht ist eine Möglichkeit, den Führerschein schneller wiederzuerlangen. Hierfür ist eine frühzeitige verkehrspsychologische Beratung Voraussetzung.

Das Gericht hat Ihnen wegen einer Alkohol- oder Drogenfahrt die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrzeit festgelegt. Vor Ablauf dieser Frist darf Ihnen die Führerscheinstelle die Fahrerlaubnis nicht wiedererteilen.

Die gute Nachricht: Eine Sperrzeitverkürzung um 1 – 3 Monate ist möglich

Sperrzeitverkürzung bedeutet Ihre vorzeitige Rehabilitation als Kraftfahrer  und damit die frühere Wiedererteilung Ihres Führerscheins.

Sie können eine spürbare Verkürzung Ihrer Sperrzeit erreichen. Wie das geht? Der Richter hat in Ihrem Strafbefehl oder Urteil zwar festgestellt, dass Sie sich durch die Tat als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen haben. Damit muss aber das letzte Wort noch nicht gesprochen sein.

In § 69a, Abs.7 Strafgesetzbuch (StGB) steht nämlich:

„Ergibt sich Grund zu der Annahme, dass der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist, so kann das Gericht die Sperre vorzeitig aufheben.“

Die Frage ist also: Was muss ich tun, dass das Gericht mich nicht mehr für ungeeignet hält und meinem Antrag auf Sperrzeitverkürzung zustimmt?

Antwort: Den Richter mit guten Argumenten beeindrucken und ihn überzeugen!

Sperrzeitverkürzung – eine Chance, die Sie nutzen sollten

Ein Antrag auf Sperrzeitverkürzung hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn Sie durch konkrete Veränderungen und eine fachliche Beratung „neue Tatsachen“ schaffen.

Sperrzeitverkürzung Regensburg 02Über eine Sperrzeitverkürzung entscheidet ein Einzelrichter. Dazu müssen Sie einen entsprechenden Antrag bei Gericht stellen. Das können Sie selbst machen oder einen Anwalt damit beauftragen. Ihr Richter wird aber eine Sperrzeitverkürzung nur genehmigen, wenn neue Tatsachen vorliegen, aufgrund derer man annehmen kann, dass Sie jetzt tatsächlich nicht mehr ungeeignet sind.

Was sind „neue Tatsachen“?

Neue Tatsachen, die eine Sperrzeitverkürzung rechtfertigen, können in so einem Fall nur sein:

  • Sie haben nach dem Delikt Ihren Umgang mit Alkohol oder Drogen radikal verändert (ideal: völliger Verzicht) und können das dem Richter auch beweisen (z.B. durch geeignete medizinische Abstinenzbelege) und
  • Sie haben freiwillig an einer anerkannten verkehrspsychologischen Beratung teilgenommen (ideal: möglichst früh nach dem Delikt) und können dem Richter auch darüber eine Bescheinigung vorlegen.

Sperrzeitverkürzung – Überzeugungsarbeit vor dem Richter

Eine Sperrzeitverkürzung können auch Sie durch
überzeugende Argumente bei Gericht erwirken.

Der Richter kann durch diese Maßnahmen Ihren Rehabilitationswillen erkennen. Er sieht, dass Sie selbstkritisch und einsichtig sind, Ihnen Ihr Delikt nicht gleichgültig ist und Sie aktiv um positive Veränderungen bemüht sind.

Beratung mitgemacht und am Trinken oder Drogenkonsum etwas verändert – für den Richter sind das starke Hinweise, dass Sie Ihr Fehlverhalten erkannt haben und alles dafür tun wollen, um weitere Trunkenheitsfahrten in der Zukunft zu vermeiden. Mit diesen „neuen Tatsachen“ hat er gesetzlich die Möglichkeit, Ihrem Antrag auf Sperrzeitverkürzung zuzustimmen.

Sperrzeitverkürzung – Doppelt Punkten

Beratung zur Sperrzeitverkürzung hat für Sie doppelt Vorteile

Was haben Sie zu verlieren? Im schlimmsten Fall wird der Richter Ihren Antrag auf Sperrzeitverkürzung ablehnen. Dann waren Ihre Maßnahmen aber trotzdem nicht umsonst. Beratungsstunden zur Sperrzeitverkürzung können Sie nämlich gleichzeitig als Vorbereitung auf die spätere MPU nutzen. Eine Beratungsbescheinigung und medizinische Belege für Ihren veränderten Umgang mit Alkohol oder Drogen brauchen Sie bei Ihrer MPU in jedem Fall. Wenn es beim Richter gut läuft, können Sie also mit früher Beratung zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen.

Sperrzeitverkürzung – Interessiert?

Wenn Sie möchten, nennen wir Ihnen für Ihren Antrag auf Sperrzeitverkürzung auch gerne erfahrene Fachanwälte für Verkehrsrecht, die das für Sie problemlos erledigen.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und vereinbaren Sie ein Erstgespräch in Regensburg! Beratung auch abends und samstags.