Punkteabbau
Punkteabbau in Flensburg ist nur bei amtlich anerkannten verkehrspsychologischen Beratern (Diplom-Psychologen mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrspsychologie) möglich.
Verkehrspsychologische Beratung gemäß § 4 Abs. 9 StVG und § 71 Abs. 1 und 2 FeV
Teilnehmer am Punkteabbau
Kraftfahrer, die freiwillig Punkte abbauen möchten.
Dies ist möglich bei:
- 14 – 17 Punkten im Verkehrszentralregister Flensburg (VZR) und drohendem Entzug der Fahrerlaubnis (18 Punkte) oder
- Verkehrsverstößen während der Probezeit (Fahrerlaubnis auf Probe § 2a StVG)
Punkteabbau – Ihr Vorteil
Abbau von zwei Punkten im Verkehrszentralregister Flensburg (VZR)
Punkteabbau – Voraussetzungen
Vorherige Teilnahme an einem Aufbauseminar bei einer Fahrschule oder einem besonderen Aufbauseminar beim TÜV (erforderlich, wenn ein Verkehrsverstoß mit Alkohol oder Drogen zu tun hatte)
Punkteabbau – Zum Erstgespräch mitbringen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Aktuelle Aufstellung aller Verkehrsverstöße (Schreiben der Führerscheinstelle oder aktueller Auszug aus dem Verkehrszentralregister)
Punkteabbau – Umfang, Kosten und Termine
- Umfang: Drei Einzelgespräche je 60 Minuten
- Kosten: 270,- Euro
- Termine: Beginn jederzeit möglich. Termine auch abends und am Wochenende
Teilnahmebescheinigung
Nach Abschluss unserer amtlich anerkannten verkehrspsychologischen Beratung erhalten Sie von uns eine Teilnahmebescheinigung, die Sie bei der Führerscheinstelle vorlegen. Diese wird dann den Punkteabzug veranlassen.
Sollten Sie sich für Punkteabbau in unserer Praxis interessieren, dann kontaktieren Sie uns telefonisch oder per Email!